Praxis Bonn Praxis Dr. Bertgen-Giesen

Privatkassen

Privat-Versicherte sollten sich bei Ihrer Versicherung darüber informieren, ob im versicherten Tarif die Leistungen für ambulante Psychotherapie enthalten sind. Meistens ist dies der Fall.


Es gibt einige Besonderheiten, die von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Tarif zu Tarif variieren:
Manche Krankenkassen zahlen 20 Sitzungen Einzelpsychotherapie im Jahr ohne gesonderten, ausführlichen Antrag.

Manche Krankenkassen fordern jedoch einen ausführlichen Antrag. Hier müssen zunächst Formulare bei der Krankenkasse durch den Versicherten beantragt werden. Diese Formulare werden von mir und dem Versicherten ausgefüllt und der Krankenkasse wieder zugesandt. Die Bearbeitung bei der Krankenkasse kann einige Wochen dauern. Wenn die Kostenübernahme-Zusage von der Privatkasse vorliegt, kann mit der Behandlung begonnen werden. Je nach Krankenkasse können verschiedene Sitzungskontingente bewilligt werden. Auch hier sind in der Regel maximal 80 Sitzungen möglich. Gegebenenfalls müssen unterschiedliche Sitzungskontingente immer wieder neu beantragt werden. Das mache ich dann für Sie.

Meine Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ bzw. nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP ausgestellt.