Privatkassen
Privat-Versicherte sollten sich bei Ihrer Versicherung darüber informieren, ob im versicherten Tarif die Leistungen für ambulante Psychotherapie enthalten sind. Meistens ist dies der Fall.
Es gibt einige Besonderheiten, die von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Tarif
zu Tarif variieren:
Manche Krankenkassen zahlen 20 Sitzungen Einzelpsychotherapie
im Jahr ohne gesonderten, ausführlichen Antrag.
Manche Krankenkassen fordern
jedoch einen ausführlichen Antrag. Hier müssen zunächst Formulare bei der Krankenkasse
durch den Versicherten beantragt werden. Diese Formulare werden von mir und dem
Versicherten ausgefüllt und der Krankenkasse wieder zugesandt. Die Bearbeitung bei der
Krankenkasse kann einige Wochen dauern. Wenn die Kostenübernahme-Zusage von der
Privatkasse vorliegt, kann mit der Behandlung begonnen werden. Je nach Krankenkasse
können verschiedene Sitzungskontingente bewilligt werden. Auch hier sind in der Regel
maximal 80 Sitzungen möglich. Gegebenenfalls müssen unterschiedliche Sitzungskontingente
immer wieder neu beantragt werden. Das mache ich dann für Sie.
Meine
Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ bzw. nach der Gebührenordnung
für Psychotherapeuten GOP ausgestellt.