Gesetzliche Krankenkassen
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, genügt es, die Krankenversichertenkarte mitzubringen. Seit Abschaffung der Praxisgebühr ist eine Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen Facharzt nicht mehr unbedingt notwendig. Selbstverständlich können Sie aber neben der Krankenkassenkarte (Chipkarte) auch eine Überweisung mitbringen. Dann weiß ich schon, welche Diagnose der überweisende Arzt/Ärztin gestellt hat und bei wem Sie in Behandlung sind.
Nach Vorlage der Chipkarte wird diese in unserem Abrechnungsprogramm gespeichert.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen können wir zunnächst 3 Sprechstunden und 2 probatorische Sitzungen vereinbaren. In diesen Sitzungen können Sie Ihr Anliegen, Ihre Beschwerden, Ihre Erwartungen und Ihre Befürchtungen bzgl. der Psychotherapie mit mir besprechen und Sie lernen mich und meine Vorgehensweise kennen.
Spätestens nach der fünften Stunde müssen wir dann geklärt haben, ob eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt werden soll und ob Sie diese Behandlung bei mir in meiner Praxis durchführen möchten. Wenn dies übereinstimmend bejaht werden kann, wird ein formloser Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Dazu müssen Sie lediglich ein Formular unterschreiben, welches ich für Sie bereithalte. Alles Weitere kläre ich dann mit der Krankenkasse.
Die Kasse prüft lediglich noch, ob Sie in den vergangenen beiden Jahren eine Psychotherapie hatten und ob bei mir die Kassenzulassung vorliegt. Dies dauert bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen nur wenige Werktage. Danach erhalte ich einen schriftlichen Bescheid von der Kasse mit der Zusage, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen. Die meisten Krankenkassen teilen ihren Versicherten ebenfalls mit, dass die Behandlung bewilligt wurde. Genehmigt werden dann erst einmal 12 Sitzungen. Es ist möglich, später noch weitere Sitzungen zu beantragen. Maximal sind 80 Sitzungen möglich.