Praxis Bonn Praxis Dr. Bertgen-Giesen

Beihilfen

Viele Beamte des öffentlichen Dienstes sind bei einer Beihilfestelle und zusätzlich bei einer Privatkasse versichert. In diesen Fällen ist es nach meiner Erfahrung sinnvoll, mit der zuständigen Beihilfestelle Kontakt auf zu nehmen und dort die Antragsformulare zu beantragen. Gleichzeitig sollte man mit der Privatkasse sprechen, wie hier das Vorgehen ist. Meistens schließt sich die Privatkasse den Vorgaben der Beihilfestelle an.

In diesen Fällen können zunächst fünf probatorische Sitzungen zum Kennenlernen durchgeführt werden. Ergibt sich in diesen Sitzungen die Notwendigkeit der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie, kann ich den entsprechenden Antrag mit den o.a. Formularen bei der Beihilfestelle einreichen, sofern gewünscht kann man eine Kopie dieses Antrages auch bei der Privatkasse zusätzlich einreichen.

Nach der Bearbeitung durch Beihilfestelle und Privatkasse erhält der Versicherungsnehmer die Mitteilung, ob und wie viele Sitzungen Psychotherapie bewilligt worden sind.  Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, in der Regel erfolgt jedoch eine vollständige Kostenübernahme. Dann kann mit der Behandlung begonnen werden. Meine Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ bzw. nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP ausgestellt.